- Nebenversicherung
- Form der ⇡ mehrfachen Versicherung. Abschluss von mehreren Verträgen für dasselbe Versicherungsobjekt, ohne dass die ⇡ Versicherungssumme den ⇡ Versicherungswert übersteigt, so dass keine ⇡ Doppelversicherung bzw. Überversicherung gegeben ist (⇡ Vollwertversicherung). Gemäß § 58 VVG besteht für die N. Anzeigepflicht.
Lexikon der Economics. 2013.