Nebenversicherung

Nebenversicherung
Form der  mehrfachen Versicherung. Abschluss von mehreren Verträgen für dasselbe Versicherungsobjekt, ohne dass die  Versicherungssumme den  Versicherungswert übersteigt, so dass keine  Doppelversicherung bzw. Überversicherung gegeben ist ( Vollwertversicherung). Gemäß § 58 VVG besteht für die N. Anzeigepflicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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